Die Rechtslage

Der Heilpraktikerschein für Psychotherapie

Wer psychotherapeutisch arbeiten will - egal, ob mit kranken oder gesunden Menschen -, braucht eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Dies gilt auch seit dem neuen Psychotherapeutengesetz (PTG).

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 gibt es für Psychotherapeuten die Möglichkeit, nicht den ganzen Heilpraktikerschein zu machen, sondern einen sogenannten kleinen, auf die Psychotherapie beschränkten Heilpraktikerschein.

Zulassung zur Prüfung

Über die Frage, wann und in welchem Bundesland man die Prüfung machen kann, informieren die Gesundheitsämter, die Landessozialministerien oder HPP.

Das Psychotherapeutengesetz

Die Bezeichnung "Psychotherapeut/in" ist seit neuestem gesetzlich für Ärzte, Psychologen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten reserviert. Man kann aber weiterhin als sog. Heilpraktiker für Psychotherapie eine Praxis für Psychotherapie führen, denn die Tätigkeit der Psychotherapie mit Heilpraktikerschein ist weiterhin erlaubt.


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